BGH · Senat für Notarsachen
BGH, Beschluss v. 22.03.2021 – NotSt (Brfg) 4/20
NotSt (Brfg) 4/20 · 22.03.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Der Notar verstößt gegen seine Amtspflicht zur Vermeidung des Anscheins der Abhängigkeit oder Parteilichkeit, wenn er - jedenfalls: wiederholt - Beurkundungen in den Räumen einer Vertragspartei vornimmt, ohne dafür sachliche Gründe vorweisen zu können. 2. Die Beurkundung in Räumen der Gemeinde kann geeignet sein, den Anschein zu begründen, der Notar stehe in einem unangemessenen Näheverhältnis zu dieser Gemeinde, und auf diese Weise die notariellen Amtspflichten aus § 14 Abs. 3 Satz 2 BNotO verletzen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 10a BNotO§ 14 Abs 3 S 2 BNotO§ 95 BNotO