BGH · Senat für Notarsachen

BGH, Beschluss v. 20.07.2020 – NotSt (Brfg) 2/20

NotSt (Brfg) 2/20 · 20.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Genehmigungsbedürftig nach § 2 GrdstVG ist unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts auch der Verkauf kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender, Flächen, wenn Trennstücke eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden (Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648). 2. Der Notar verletzt seine Amtspflichten nach § 14 Abs. 2 BNotO, § 4 BeurkG, wenn er an einem derartigen Umgehungsgeschäft mitwirkt, und kann sich deswegen eines Dienstvergehens schuldig machen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 14 Abs 2 BNotO§ 4 BeurkG§ 2 Abs 1 S 1 GrdstVG§ 2 Abs 3 Nr 2 GrdstVG
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →