BGH · Senat für Notarsachen
BGH, Beschluss v. 20.07.2020 – NotSt (B) 1/20
NotSt (B) 1/20 · 20.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zu einem gerichtlichen Disziplinarverfahren, das die Entfernung eines Notars aus dem Amt zum Gegenstand hat, ist die Landesnotarkammer mangels rechtlichen Interesses im Sinne von § 65 Abs. 1 VwGO nicht beizuladen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.