BGH · Kartellsenat

BGH, EuGH-Vorlage v. 11.02.2025 – KZR 74/23

KZR 74/23 · 11.02.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Geschäftsführerhaftung Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 101 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 101 AEUV einer Regelung im nationalen Recht entgegen, nach der eine juristische Person, gegen die eine nationale Wettbewerbsbehörde ein Bußgeld wegen eines durch ihr Leitungsorgan begangenen Verstoßes gegen Art. 101 AEUV verhängt hat, den ihr dadurch entstandenen Schaden von dem Leitungsorgan ersetzt verlangen kann?

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 43 Abs 2 GmbHG§ 93 Abs 2 S 1 AktG§ 81 Abs 1 GWB§ 81a Abs 1 GWB§ 30 OWiGArt 101 AEUVArt 267 AEUV
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