BGH · Kartellsenat

BGH, Urteil v. 04.04.2023 – KZR 20/21

KZR 20/21 · 04.04.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Vertriebskooperation im SPNV 1. Das Merkmal der Glaubhaftmachung in § 33g GWB ist eigenständig auszulegen. Es genügt, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Kläger Inhaber eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist; einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit bedarf es nicht. 2. Eine Verpflichtungszusage nach § 32b GWB und die Ausführungen des Bundeskartellamts im Zusagenbeschluss können je nach den Umständen des Einzelfalls als Indiz für die nach § 33g GWB erforderliche Glaubhaftmachung eines kartellrechtswidrigen Verhaltens herangezogen werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 19 Abs 2 GWB§ 32b GWB§ 33g GWBArt 102 Abs 2 Buchst c AEUVArt 102 Abs 2 Buchst d AEUV
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