BGH · Kartellsenat

BGH, Beschluss v. 27.09.2022 – KZB 75/21

KZB 75/21 · 27.09.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Kartellrecht im Schiedsverfahren Schiedssprüche unterliegen im Hinblick auf die Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer uneingeschränkten Kontrolle durch das ordentliche Gericht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 19 GWB§ 20 GWB§ 21 GWB§ 1059 Abs 2 Nr 2 Buchst b ZPO
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