BGH · Kartellsenat

BGH, Beschluss v. 15.12.2020 – KVZ 90/20

KVZ 90/20 · 15.12.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Facebook II Gegen eine Zwischenentscheidung des Kartellbeschwerdegerichts in einem anhängigen Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz, die bis zur endgültigen Entscheidung über den Eilantrag die aufschiebende Wirkung der Beschwerde anordnet ("Hängebeschluss"), ist die Rechtsbeschwerde statthaft.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 74 GWB§ 75 GWB
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