BGH · Kartellsenat

BGH, Beschluss v. 18.12.2024 – KVZ 5/23

KVZ 5/23 · 18.12.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ostthüringer Zeitung Die Möglichkeit, dass ein Begründungselement innerhalb der erledigten fusionskontrollrechtlichen Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts Bedeutung für eine auf §§ 1, 32 GWB gestützte Abstellungsverfügung haben könnte, begründet kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse für das fusionskontrollrechtliche Beschwerdeverfahren.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1 GWB§ 32c Abs 4 GWB§ 76 Abs 2 S 2 GWB
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