BGH · Kartellsenat
BGH, Beschluss v. 16.01.2024 – KVR 78/23
KVR 78/23 · 16.01.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Kartellbehördliche Zuständigkeit Hängt die Entscheidung über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer kartellbehördlichen Verfügung von der Auslegung des Unionsrechts ab und hätte der Antrag nach der Beurteilung durch das Gericht Aussicht auf Erfolg, ist es aus Gründen der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes an einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union im Eilverfahren gehindert, wenn die Kartellbehörde auf den Vollzug der angefochtenen Verfügung für die Dauer eines möglichen Vorabentscheidungsverfahrens nicht verzichtet.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 101 AEUVArt 102 AEUVArt 267 AEUVArt 3 EGV 139/2004Art 8 Abs 2 EGV 139/2004Art 21 Abs 2 EGV 139/2004Art 21 Abs 3 EGV 139/2004Art 4 Abs 3 EU§ 67 Abs 3 S 1 Nr 2 GWB§ 67 Abs 3 S 3 GWB