BGH · Kartellsenat
BGH, Beschluss v. 24.12.2021 – KRB 11/21
KRB 11/21 · 24.12.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Unentschuldigtes Ausbleiben von Nebenbetroffenen Auf nebenbetroffene juristische Personen und Personenvereinigungen ist § 74 Abs. 2 OWiG weder direkt noch analog oder ergänzend anwendbar.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.