BGH · Kartellsenat

BGH, Beschluss v. 24.12.2021 – KRB 11/21

KRB 11/21 · 24.12.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Unentschuldigtes Ausbleiben von Nebenbetroffenen Auf nebenbetroffene juristische Personen und Personenvereinigungen ist § 74 Abs. 2 OWiG weder direkt noch analog oder ergänzend anwendbar.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 30 OWiG§ 46 Abs 1 OWiG§ 74 Abs 2 OWiG§ 444 Abs 2 StPO
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