BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 09.03.2023 – IX ZR 90/22

IX ZR 90/22 · 09.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Insolvenzverwalter über eine Insolvenzforderung kann nur dann eine Masseverbindlichkeit begründen, wenn es sich um eine schuldumschaffende Vereinbarung handelt oder die Vereinbarung zweifelsfrei einen Anspruch auf eine Vorwegbefriedigung aus der Insolvenzmasse begründet.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 5 Abs 1 Buchst a EGV 261/2004Art 8 Abs 1 Buchst a EGV 261/2004§ 55 Abs 1 S 1 Alt 1 InsO§ 254 Abs 1 InsO§ 254b InsO
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