BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 10.06.2021 – IX ZR 90/20

IX ZR 90/20 · 10.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss, erstreckt sich die Pfändung auf die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und an die im Beschluss genannten Drittschuldner.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 788 Abs 1 S 1 ZPO§ 829 Abs 1 ZPO§ 835 Abs 1 ZPO
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