BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 27.01.2022 – IX ZR 44/21

IX ZR 44/21 · 27.01.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Hat ein gewerblicher Mieter ein Sparguthaben für alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung wirksam verpfändet und macht der Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, sichert das vertragliche Pfandrecht auch den Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Vermieter ist zur abgesonderten Befriedigung berechtigt. 2. Die Vorschrift des § 50 Abs. 2 InsO ist auf ein vertraglich vereinbartes Pfandrecht nicht entsprechend anwendbar.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 50 Abs 1 InsO§ 50 Abs 2 InsO§ 109 Abs 1 S 3 InsO§ 1273 BGB§§ 1273ff BGB§ 1279 BGB
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