BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 09.01.2025 – IX ZR 41/23

IX ZR 41/23 · 09.01.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Erbringt der Schuldner eine inkongruente Deckung im zweiten oder dritten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist auch die in inkongruenter Weise befriedigte Forderung bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob der Schuldner im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung objektiv zahlungsunfähig war.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 17 Abs 2 S 2 InsO§ 129 Abs 1 InsO§ 130 Abs 1 Nr 1 InsO§ 131 Abs 1 Nr 2 InsO
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