BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 27.02.2020 – IX ZR 337/18
IX ZR 337/18 · 27.02.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Gewährt ein außenstehender Dritter einem Gesellschafter der späteren Insolvenzschuldnerin und dessen Ehefrau ein Darlehen, welches der Gesellschafter zur Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft verwendet, ist die Rückzahlung des Darlehens an den Dritten durch die Gesellschaft dem Dritten gegenüber nicht als Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens anfechtbar.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 39 Abs 1 Nr 5 InsO§ 39 Abs 5 InsO§ 133 Abs 1 InsO§ 134 Abs 1 InsO§ 135 Abs 1 Nr 2 InsO