BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 09.07.2020 – IX ZR 304/19

IX ZR 304/19 · 09.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird die Zwangsverwaltung nach Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung aufgehoben, bleibt der Zwangsverwalter in einem laufenden Passivprozess prozessführungsbefugt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 161 Abs 1 ZVG
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