BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 09.07.2020 – IX ZR 304/19
IX ZR 304/19 · 09.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Wird die Zwangsverwaltung nach Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung aufgehoben, bleibt der Zwangsverwalter in einem laufenden Passivprozess prozessführungsbefugt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 161 Abs 1 ZVG