BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 21.10.2021 – IX ZR 265/20

IX ZR 265/20 · 21.10.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche der Gläubiger gegen den Insolvenzschuldner geltend zu machen, die auf einer Verkürzung der Insolvenzmasse durch die Verschiebung von Vermögensbestandteilen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruhen. 2. Hat der Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Bestandteile seines Vermögens verschoben, um sie den Insolvenzgläubigern vorzuenthalten, begründen unrichtige Angaben hierzu nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine selbstständig geltend zu machenden Neuverbindlichkeiten.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 38 InsO§ 92 S 1 InsO
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