BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 22.10.2020 – IX ZR 231/19
IX ZR 231/19 · 22.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ansprüche eines Gesellschafters auf Zahlung eines Altersruhegeldes aus einer betrieblichen Altersversorgung stellen keine Forderungen aus Rechtshandlungen dar, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 39 Abs 1 Nr 5 InsO§ 1 Abs 1 BetrAVG§ 9 Abs 2 BetrAVG