BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 23.01.2025 – IX ZR 229/22
IX ZR 229/22 · 23.01.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein vorläufig vollstreckbarer Titel über eine streitige Forderung ist bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit durch den Schuldner in Höhe des Nennwerts der titulierten Forderung zu berücksichtigen, wenn die Voraussetzungen für eine Vollstreckung aus dem Titel vorliegen und der Titelgläubiger die Vollstreckung eingeleitet hat.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 17 Abs 2 S 1 InsO§ 133 Abs 1 S 1 InsO