BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 22.02.2024 – IX ZR 226/20

IX ZR 226/20 · 22.02.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Führt die Veräußerung eines Vermögensgegenstands zu einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung, stellt dies ein eigenständiges Beweisanzeichen für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung dar. 2. Ficht der Insolvenzverwalter sowohl das Verpflichtungsgeschäft als auch das hiervon getrennt und zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene Erfüllungsgeschäft mit dem einheitlichen Rechtsschutzziel der Rückgewähr des zur Erfüllung Geleisteten an, handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände und der Insolvenzverwalter muss bestimmen, in welcher Reihenfolge er die Ansprüche geltend machen will.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 129 InsO§§ 129ff InsO§ 133 Abs 1 InsO§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPO§ 286 ZPO
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