BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 16.12.2021 – IX ZR 223/20

IX ZR 223/20 · 16.12.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Rechtsanwalt hat bei dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs auf eine richtige und vollständige Niederlegung des Willens seines Mandanten zu achten und für einen möglichst eindeutigen und nicht erst der Auslegung bedürftigen Wortlaut zu sorgen (Fortführung BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 - IX ZR 182/00).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 675 BGB
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