BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 06.03.2025 – IX ZR 209/23

IX ZR 209/23 · 06.03.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Die aus der Stellung als nahestehende Person im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 2 InsO für die Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit abzuleitenden Schlüsse unterliegen der freien Beweiswürdigung durch den Tatrichter. 2. Streiten Gläubiger und Anfechtungsgegner über die (Nicht-)Zahlung eines nach der Urkundenlage im Rahmen eines angefochtenen Erwerbsvorgangs vom Anfechtungsgegner geschuldeten Kaufpreises, kann der Anfechtungsgegner nach den Grundsätzen zur sekundären Darlegungslast gehalten sein, näher zur Zahlung des Kaufpreises vorzutragen; nicht gehalten ist er dazu, die Zahlung auch zu belegen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 3 Abs 1 AnfG§ 3 Abs 2 AnfG§ 138 Abs 1 Nr 2 InsO§ 138 ZPO§ 286 ZPO
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