BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 10.04.2025 – IX ZR 203/23
IX ZR 203/23 · 10.04.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Verwertung des in seinem Eigentum stehenden Leasinggegenstands durch den Leasinggeber nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leasingnehmers führt nicht zur Anwendung der Grundsätze über die rechtliche Behandlung von Doppelsicherheiten.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 129 Abs 1 InsO§ 135 Abs 2 InsO§ 143 Abs 3 S 1 InsO