BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Versäumnisurteil v. 17.07.2025 – IX ZR 184/22

IX ZR 184/22 · 17.07.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die planmäßige Übertragung der letzten freien Vermögenswerte an eine zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft, die eine Aufspaltung von Forderungsschuldnerschaft und haftendem Vermögen bewirkt und die Vermögensgegenstände dem Gläubigerzugriff entzieht (sogenanntes "asset-protection"-Modell), stellt ein deutliches Indiz für einen Benachteiligungsvorsatz des Schuldners dar (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. April 2021 - IX ZR 266/19, WM 2021, 1192 Rn. 19).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 129 Abs 1 InsO§ 133 Abs 1 InsO§ 138 Abs 1 Nr 4 InsO§ 143 Abs 1 InsO§ 675 Abs 1 BGB
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