BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 25.02.2021 – IX ZR 156/19

IX ZR 156/19 · 25.02.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt "demnächst", wenn der Kläger sie mit einer durch das Gericht einzuholenden Übersetzung beantragt und den vom Gericht angeforderten Auslagenvorschuss unverzüglich einzahlt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 167 ZPOArt 5 Abs 1 EGV 1393/2007Art 8 EGV 1393/2007§ 204 Abs 1 Nr 1 BGB§ 134 InsO§ 143 Abs 1 InsO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Hemmung der Verjährung
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