BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 11.03.2021 – IX ZR 152/20

IX ZR 152/20 · 11.03.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Bei einem Mietvertrag über einen unbeweglichen Gegenstand ist in der Insolvenz des Mieters die Mietforderung für den Monat, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird, in dem Umfang Masseverbindlichkeit, der dem ab der Verfahrenseröffnung verbleibenden Teil des Monats entspricht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 55 Abs 1 Nr 2 InsO§ 108 Abs 1 InsO§ 108 Abs 3 InsO
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