BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 18.06.2026 – IX ZR 149/25

IX ZR 149/25 · 18.06.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Der Anspruch des Vermieters eines Grundstücks auf Wiederauffüllung der Mietsicherheit ist in der Insolvenz über das Vermögen des Mieters kein Anspruch für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und damit keine Insolvenzforderung, wenn er allein der Sicherung von nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu entstehenden Verbindlichkeiten des Mieters dient. 2. Die Anmeldung und irrtümliche Feststellung einer Neuverbindlichkeit als Insolvenzforderung zur Tabelle führt nicht dazu, dass eine Forderung ihre Eigenschaft als Neuverbindlichkeit verliert und zur Insolvenzforderung wird.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 38 InsO§ 55 Abs 1 Nr 2 InsO§ 87 InsO§ 108 Abs 1 InsO§ 108 Abs 3 InsO§ 178 Abs 3 InsO§ 203 Abs 1 Nr 2 InsO§ 217 Abs 1 InsO§ 227 Abs 1 InsO
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