BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 11.04.2024 – IX ZR 148/22
IX ZR 148/22 · 11.04.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ansprüche, die sich gegen einen Sonderverwalter richten, der zur Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Verwalter eingesetzt wurde, können nur von einem neuen Verwalter oder einem weiteren Sonderverwalter geltend gemacht werden.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 8 Abs 1 S 2 GesO§ 8 Abs 2 GesO§ 92 InsO