BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 26.09.2024 – IX ZR 146/22
IX ZR 146/22 · 26.09.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Nimmt ein Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Luftfahrtunternehmens die Umbuchung eines bereits vor der Eröffnung gebuchten Flugs vor, bleibt der geänderte Beförderungsanspruch Insolvenzforderung.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 38 InsO