BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 16.05.2024 – IX ZR 143/23

IX ZR 143/23 · 16.05.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Widerspricht in einem Eigenverwaltungsverfahren ausschließlich der Sachwalter der Feststellung einer titulierten Forderung zur Tabelle, ist er und nicht der eigenverwaltende Schuldner befugt, den Widerspruch durch Aufnahme des anhängigen Rechtsstreits weiterzuverfolgen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 240 S 1 ZPO§ 179 Abs 2 InsO§ 180 Abs 2 InsO§ 283 Abs 1 S 1 InsO
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