BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 05.05.2022 – IX ZR 140/21

IX ZR 140/21 · 05.05.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Insolvenzforderungen, die nicht auf Geld gerichtet sind, wandeln sich erst mit der Feststellung zur Tabelle in eine Geldforderung um, nicht bereits mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. 2. Handlungen eines Insolvenzverwalters, die allein die Nichterfüllung vor der Eröffnung geschlossener, nicht aus der Masse zu erfüllender Verträge betreffen, begründen keine Masseverbindlichkeit. 3. Wird ein Flug nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Luftfahrtunternehmens annulliert, stellt der Erstattungsanspruch eines Fluggastes, der den Flug vor der Eröffnung gebucht und vollständig bezahlt hatte, grundsätzlich eine Insolvenzforderung dar.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 45 InsO§ 55 Abs 1 Nr 1 InsOArt 5 Abs 1 Buchst a EGV 261/2004Art 8 Abs 1 Buchst a EGV 261/2004
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