BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 14.11.2024 – IX ZR 13/24
IX ZR 13/24 · 14.11.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Im Rahmen der Inkongruenzanfechtung ist die verfrühte Leistung im Ganzen zurück zu gewähren, nicht nur in Höhe des Nutzungsvorteils (Zwischenzinses).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.