BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 14.11.2024 – IX ZR 13/24

IX ZR 13/24 · 14.11.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Im Rahmen der Inkongruenzanfechtung ist die verfrühte Leistung im Ganzen zurück zu gewähren, nicht nur in Höhe des Nutzungsvorteils (Zwischenzinses).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 675s Abs 1 S 1 BGB§ 131 Abs 1 Nr 1 InsO§ 143 Abs 1 InsO
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