BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 17.12.2020 – IX ZR 122/19

IX ZR 122/19 · 17.12.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Entnahme von Guthaben auf einem Kapitalkonto des Kommanditisten ist wie die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens anfechtbar, wenn die Auslegung des Gesellschaftsvertrags ergibt, dass das Guthaben keine Beteiligung des Kommanditisten, sondern schuldrechtliche Forderungen ausweist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 39 Abs 1 Nr 5 InsO§ 135 Abs 1 Nr 2 InsO
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