BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 30.03.2023 – IX ZR 121/22

IX ZR 121/22 · 30.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Der aktienrechtliche Schutz des gutgläubigen Dividendenempfängers schließt eine Insolvenzanfechtung nicht aus. 2. Eine Dividendenzahlung an den Aktionär ist nicht deshalb unentgeltlich, weil der zugrundeliegende Gewinnverwendungsbeschluss infolge der (späteren) Ersetzung des Jahresabschlusses seine Wirkung verliert.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 129 InsO§§ 129ff InsO§ 134 Abs 1 InsO§ 140 InsO§ 62 Abs 1 S 2 AktG
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