BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 19.12.2024 – IX ZR 120/23
IX ZR 120/23 · 19.12.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Anfechtungsgegner kann im Anfechtungsprozess nicht einwenden, die Insolvenzmasse reiche deshalb im eröffneten Verfahren aus, um alle Gläubigeransprüche zu befriedigen, weil die Feststellung einer Forderung zur Tabelle zu Unrecht erfolgt sei.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 129 InsO§ 134 Abs 1 InsO§ 143 Abs 1 S 1 InsO§ 178 Abs 1 InsO§ 178 Abs 3 InsO§ 188 InsO