BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 19.12.2024 – IX ZR 114/23

IX ZR 114/23 · 19.12.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Melden sowohl der Zedent als auch der Zessionar dieselbe Forderung zur Tabelle an, ist eine auf eine erst nach dem Prüfungstermin erfolgte Rückabtretung der Forderung durch den Zessionar gestützte Feststellungsklage des Zedenten unzulässig, wenn dieser die abgetretene Forderung lediglich im eigenen Namen als eigene Forderung zur Tabelle angemeldet hat und hinsichtlich der Rückabtretung kein erneuter Prüfungstermin durchgeführt worden ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 174 Abs 2 InsO§ 176 Abs 1 InsO§ 181 InsO
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