BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 12.09.2024 – IX ZB 9/24
IX ZB 9/24 · 12.09.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Legt der anwaltliche Betreuer des Schuldners im Insolvenzverfahren sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters ein, ergibt die gebotene Auslegung im Regelfall, dass das Rechtsmittel im Namen des Schuldners eingelegt ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 64 Abs 3 InsO§ 567 Abs 1 Nr 1 ZPO