BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 07.05.2020 – IX ZB 84/19

IX ZB 84/19 · 07.05.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Eröffnungsantrag, der unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Schuldners und etwa bestehenden Ansprüchen gegen Gesellschafter, Geschäftsführer und Anfechtungsgegner ausschließlich auf eine Abweisung des Antrags mangels einer die Kosten des Insolvenzverfahrens deckenden Masse gerichtet ist, ist wegen Fehlens eines Rechtsschutzinteresses unzulässig.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 13 Abs 1 InsO
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →