BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 28.05.2020 – IX ZB 8/18

IX ZB 8/18 · 28.05.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Erkrankt ein Rechtsanwalt unvorhersehbar am Tag vor dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, ist er in der Regel nicht gehalten, einen vertretungsbereiten Kollegen mit der Anfertigung der Berufungsbegründung zu beauftragen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 233 S 1 ZPO
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