BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 22.07.2021 – IX ZB 7/20

IX ZB 7/20 · 22.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus seiner selbständigen Tätigkeit frei und wird über dieses Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren eröffnet, ist ein in diesem Verfahren gestellter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung unzulässig, wenn über seinen im Ausgangsverfahren gestellten Restschuldbefreiungsantrag nicht entschieden ist (Fortführung BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 22/13). 2. Ein Antrag auf Kostenstundung ist unzulässig, wenn der Schuldner in dem Insolvenzverfahren keine Restschuldbefreiung erreichen kann (Festhaltung BGH, Beschluss vom 4. Mai 2017 - IX ZB 92/16).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 4a Abs 1 InsO vom 15.07.2013§ 35 Abs 2 S 1 InsO§ 287a Abs 2 S 1 Nr 1 InsO vom 15.07.2013
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →