BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 21.07.2022 – IX ZB 63/21

IX ZB 63/21 · 21.07.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der Insolvenzverwalter kann auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses keine Geldforderungen des Schuldners gegen Drittschuldner pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 80 Abs 1 InsO§ 148 Abs 1 InsO§ 148 Abs 2 S 1 InsO§ 840 Abs 1 ZPO
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