BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 21.07.2022 – IX ZB 63/21
IX ZB 63/21 · 21.07.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Insolvenzverwalter kann auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses keine Geldforderungen des Schuldners gegen Drittschuldner pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.