BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 12.10.2023 – IX ZB 60/21
IX ZB 60/21 · 12.10.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Versäumung der Vollziehungsfrist bei einem in einem anderen Mitgliedstaat erlassenen Arrestbefehl kann nur mit den Rechtsbehelfen geltend gemacht werden, die dem Schuldner nach nationalem Recht gegen außerhalb der Vollziehungsfrist erfolgte Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.