BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 29.04.2021 – IX ZB 58/19
IX ZB 58/19 · 29.04.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
In einem größeren Insolvenzverfahren ist der regelmäßig anfallende Mehraufwand des Insolvenzverwalters im Grundsatz bereits dadurch abgegolten, dass die größere Vermögensmasse zu einer höheren Vergütung führt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 3 InsVV§ 63 Abs 1 S 3 InsO