BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 24.02.2022 – IX ZB 5/21

IX ZB 5/21 · 24.02.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Dem Insolvenzgericht steht keine inhaltliche Prüfungsbefugnis der von dem Schuldner vorgelegten Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs zu.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 305 Abs 1 Nr 1 InsO
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