BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 24.02.2022 – IX ZB 5/21
IX ZB 5/21 · 24.02.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Dem Insolvenzgericht steht keine inhaltliche Prüfungsbefugnis der von dem Schuldner vorgelegten Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs zu.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 305 Abs 1 Nr 1 InsO