BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 22.07.2021 – IX ZB 47/19

IX ZB 47/19 · 22.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Anordnung eines Vorschusses auf die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses stellt keine vollstreckungsfähige Entscheidung dar, sondern lediglich eine insolvenzgerichtliche Erlaubnis, die im Wege der Aufsicht durch das Insolvenzgericht durchzusetzen ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 9 InsVV§ 54 Nr 2 InsO§ 58 InsO§ 794 Abs 1 Nr 2 ZPO
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