BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 27.01.2022 – IX ZB 41/21
IX ZB 41/21 · 27.01.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses ist nicht anfechtbar.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 6 Abs 1 S 1 InsO§ 270e Abs 1 Nr 4 Alt 2 InsO