BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 27.01.2022 – IX ZB 41/21

IX ZB 41/21 · 27.01.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses ist nicht anfechtbar.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 6 Abs 1 S 1 InsO§ 270e Abs 1 Nr 4 Alt 2 InsO
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