BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 22.07.2021 – IX ZB 4/21
IX ZB 4/21 · 22.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Bestimmungen über die Erhöhung der Mindestvergütung entsprechend der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, sind auf die Vergütung des Insolvenzverwalters in Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person nicht anwendbar.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 2 Abs 2 S 2 InsVV§ 2 Abs 2 S 3 InsVV