BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 07.07.2022 – IX ZB 38/21
IX ZB 38/21 · 07.07.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Antrag auf Versagung der Vollstreckung nach der Brüssel Ia-Verordnung ist unzulässig, wenn der Gläubiger aus einer als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung gegen den Schuldner vorgeht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 46 EUV 1215/2012Art 46ff EUV 1215/2012Art 5 EGV 805/2004