BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 07.07.2022 – IX ZB 38/21

IX ZB 38/21 · 07.07.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Antrag auf Versagung der Vollstreckung nach der Brüssel Ia-Verordnung ist unzulässig, wenn der Gläubiger aus einer als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung gegen den Schuldner vorgeht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 46 EUV 1215/2012Art 46ff EUV 1215/2012Art 5 EGV 805/2004
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