BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 24.03.2022 – IX ZB 35/21

IX ZB 35/21 · 24.03.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann bei angezeigter Masseunzulänglichkeit bis zur Einstellung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, auch wenn eine abschließende Gläubigerversammlung durchgeführt worden ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 211 Abs 1 InsO§ 290 Abs 1 Nr 5 InsO§ 290 Abs 2 S 1 Halbs 1 InsO
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