BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 15.07.2021 – IX ZB 33/20
IX ZB 33/20 · 15.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Hat ein Gläubiger in einem asymmetrischen Verfahren in dem zur Anhörung der Gläubiger anberaumten Termin oder innerhalb der stattdessen gesetzten einheitlichen Erklärungsfrist einen zulässigen Versagungsantrag gestellt, kann der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung nur noch mit Zustimmung dieses Gläubigers zurücknehmen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 289 Abs 1 InsO vom 05.10.1994§ 290 Abs 1 Nr 1 InsO vom 05.10.1994§ 300 Abs 1 InsO vom 26.10.2001